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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20 (https://dejure.org/2020,43940)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.12.2020 - 2 M 97/20 (https://dejure.org/2020,43940)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 2 M 97/20 (https://dejure.org/2020,43940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 2 ; BImSchG § 4
    Baurechtliche Bedeutung und Einordnung einer Klärschlammtrocknungs- und Klärschlammverbrennungsanlage im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klärschlammanlage ist im Außenbereich nicht privilegiert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 389
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 02.03.2005 - 7 B 16.05

    Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wertung voraus, ob das Vorhaben in einer Weise billigenswert ist, die es rechtfertigt, es bevorzugt im Außenbereich zuzulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung und seinen Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit grundsätzlich vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung bewahrt bleiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1975 - IV C 41.73 - juris Rn. 25 ff.; Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - a.a.O. Rn. 7; Söfker, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 55; Rieger, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 46).

    Sie haben nur ergänzenden Charakter, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ein Vorhaben, dass nur im Außenbereich ausgeführt werden "kann", nicht zwingend auch im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB im Außenbereich ausgeführt werden "soll" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - a.a.O. Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 18.06.2003 - 4 B 128/01

    Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Privilegierung u.a. mit dem Argument abgelehnt, der Antragsteller müsse sich bei kleineren Gemeinden mit einheitlicher Bebauungsstruktur und geringer Bandbreite möglicher Nutzungen darauf verweisen lassen, sein Vorhaben im Innenbereich einer anderen Gemeinde durchzuführen, was im konkreten Fall möglich sei (vgl. SächsOVG, Urteil vom 16. Juni 2003 - 4 B 128/01 - juris Rn. 36).

    Das Verwaltungsgericht hat die Ablehnung der Privilegierung vielmehr - wie ergänzend auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. SächsOVG, Urteil vom 16. Juni 2003 - 4 B 128/01 - a.a.O. Rn. 37 ff.) - darauf gestützt, dass das Vorhaben nicht im Außenbereich ausgeführt werden "soll".

    Eine derartige Anlage kann insoweit mit anderen - störenden - gewerblichen oder industriellen Vorhaben verglichen werden, die der Gesetzgeber gerade nicht in den Außenbereich, sondern in Gewerbe- und Industriegebiete des beplanten oder unbeplanten Innenbereichs verwiesen hat (vgl. SächsOVG, Urteil vom 16. Juni 2003 - 4 B 128/01 - a.a.O. Rn. 38 zu einer Bauschuttrecyclinganlage).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Während unter einem Ortsteil jeder Bebauungszusammenhang zu verstehen ist, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, ist eine Splittersiedlung eine bloße Anhäufung von Gebäuden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 19).

    Zu befürchten ist das Entstehen einer Splittersiedlung nur dann, wenn das Vorhaben zum Bestehen einer unerwünschten Splittersiedlung führt; unerwünscht in diesem Sinne ist eine Splittersiedlung, wenn mit ihr ein Vorgang der Zersiedlung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung und seinen Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit grundsätzlich vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung bewahrt bleiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1975 - IV C 41.73 - juris Rn. 25 ff.; Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - a.a.O. Rn. 7; Söfker, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 55; Rieger, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 46).

    Mit dem wertenden Merkmal des "Sollens" wird in § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB ein Bezug zu der dem Außenbereich vornehmlich zukommenden Funktion, nämlich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erholung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen, hergestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Selbst wenn nicht die Gefahr bestünde, dass sich noch weitere gewerbliche Ansiedlungen in der unmittelbaren Nachbarschaft bilden könnten, müsste das Entstehen einer Splittersiedlung deshalb befürchtet werden, wenn bereits das Vorhaben als solches eine zu missbilligende Splittersiedlung darstellen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1976 - IV C 42.74 - juris Rn. 21).

    Das lässt sich jedoch nicht dahin umkehren, dass das Fehlen oder die nach Lage der Dinge gegebenen Grenzen einer Vorbildwirkung etwas zur Rechtfertigung einer Streubebauung beitragen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1976 - IV C 42.74 - a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung und seinen Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit grundsätzlich vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung bewahrt bleiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1975 - IV C 41.73 - juris Rn. 25 ff.; Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - a.a.O. Rn. 7; Söfker, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 55; Rieger, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 46).

    Ein Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB privilegiert, wenn es mit anderen gewerblichen oder industriellen Vorhaben vergleichbar ist, die der Gesetzgeber gerade nicht in den Außenbereich, sondern in Gewerbe- und Industriegebiete des beplanten oder unbeplanten Innenbereichs verwiesen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - a.a.O. Rn. 5).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555

    Nichtzulassung der Berufung - Rücknahme der Verlängerung eines Vorbescheids für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Der Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft beinhaltet nämlich nicht nur eine optisch-ästhetische Komponente, sondern dient insbesondere auch der Bewahrung der funktionellen Bestimmung der Landwirtschaft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 ZB 18.555 - juris Rn. 5).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück bereits eine Bebauung befindet (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 20. April 2016 - 8 A 11046/15 - juris Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 ZB 18.555 - a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Das dürfte tatsächliche bauliche Verhältnisse voraussetzen, die von ihnen sowohl qualitativ wie auch quantitativ in so erheblichem Maße abweichen, dass die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - juris Rn. 33).
  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" sei daher regelmäßig nur unter besonderen Voraussetzungen als konkrete standortbezogene Aussage des Flächennutzungsplans mit dem Gewicht eines öffentlichen Belangs anzusehen (vgl. OVG SH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 LB 8/13 - juris Rn. 56; SaarlOVG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 B 251/18 - juris Rn. 24; Söfker, a.a.O. § 35 BauGB Rn. 80).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20
    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung und seinen Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit grundsätzlich vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung bewahrt bleiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1975 - IV C 41.73 - juris Rn. 25 ff.; Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - juris Rn. 20; Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - a.a.O. Rn. 7; Söfker, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 55; Rieger, a.a.O., § 35 BauGB Rn. 46).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 B 47.13

    Konkretisierende nachvollziehende Abwägung bei Zulässigkeitsprüfung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2016 - 8 A 11046/15

    Erweiterung des "Hilschberghauses" des Pfälzerwald-Vereins Rodalben:

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 1 LB 8/13

    Pferdezucht als privilegierter landwirtschaftlicher (Nebenerwerbs-)Betrieb

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

  • BVerwG, 01.11.2018 - 4 C 5.17

    Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11446/19

    Städtebauliche Erforderlichkeit einer Ergänzungssatzung

  • VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
  • VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06

    Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich

  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    So ist in der Rechtsprechung teilweise angenommen worden, dass verspätetes Vorbringen nach § 6 Satz 2 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwGO entschuldigt sein kann, wenn Kläger die ihnen gesetzte richterliche Frist zur Klagebegründung eingehalten haben, weil die Nichtberücksichtigung des innerhalb der gesetzten Frist eingegangenen Vorbringens gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen und damit im Einzelfall höherrangigem Recht zuwiderlaufen würde (OVG RhPf, U.v. 27.5.2020 - 8 C 11446/19 - juris Rn. 32; OVG LSA, U.v. 9.12.2020 - 2 M 97.20 - NVwZ-RR 2021, 389 = juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 11.5.2020 - 12 LA 150.19 - ZUR 2020, 545 = juris Rn. 20; s.a. zum Erfordernis der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung des § 6 UmwRG Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2023, § 6 UmwRG Rn. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21

    Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines sonstigen Vorhabens im Außenbereich sind die Darstellungen des Flächennutzungsplans grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen zu berücksichtigen (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2022 a. a. O. Rn. 60 m. w. N.; vgl. außerdem BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 - NVwZ 1984, 434 = juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris Rn. 21; Achelpöhler in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., BauGB § 35 Rn. 172; ebenfalls hierzu neigend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.12.2020 - 2 M 97/20 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 6 S 1251/20

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Sprengstofflagern

    Sie sind mit der im Außenbereich ausdrücklich privilegierten landwirtschaftlichen Produktion weder vergleichbar, noch stehen sie zur Landwirtschaft in einem näheren oder weiteren Zusammenhang, wie dies z.B. bei Vorhaben der Massentierhaltung, bei Tierkörperbeseitigungs- oder Kompostieranlagen im Einzelfall sein mag (vgl. insoweit zu einer Bauschuttrecyclinganlage SächsOVG, Urteil vom 18.06.2003 - 4 B 128/01 -, NVwZ 2004, 1138 sowie zu einer Klärschlammtrocknungs- und Verbrennungsanlage OVG LSA, Beschluss vom 09.12.2020 - 2 M 97/20 -, NVwZ-RR 2021, 389 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Der gegenteiligen Auffassung, dass die richterliche Fristverlängerung auch dann wirksam sei, wenn sie rechtswidrig erfolgt sei (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 12 LA 150/19 -, juris Rn. 20), beziehungsweise ein innerhalb der zu Unrecht gewährten Fristverlängerung gehaltener Vortrag aus Gründen des fairen Verfahrens entschuldigt sei (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27. Mai 2020 - 8 C 11446/19 -, juris Rn. 32; im Ergebnis ebenso: OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 2 M 97/20 -, juris Rn. 17), folgt der Senat aus den dargelegten Gründen nicht.
  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung;

    Die richterliche Fristsetzung vom 29.06.2017 wird nicht als entschuldigend angesehen werden können, da zum Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzlichen Frist keine richterliche Frist lief (anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 12 LA 150/19 -, juris Rn. 20; ähnlich wie das Nds. OVG: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.12.2020 - 2 M 97/20 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

    [Vgl. etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 9.12.2020 - 2 M 97/20 -, juris, wonach das Vertrauen auf eine durch das Gericht - wenn auch ggf. fehlerhaft, vgl. § 6 Satz 4 UmwRG - gesetzte Klagebegründungsfrist die Verspätung genügend entschuldigt; in diesem Sinne auch: OVG Koblenz, Urteil vom 27.5.2020 - 8 C 11446/19 -, juris Rn. 32].
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